In Europa engagieren sich etwa 100 Millionen Menschen hauptberuflich oder als Nebenbeschäftigung ‒ fast ein Viertel davon sind in Deutschland aktiv. Ein Thema also, das viele Menschen bewegt. Als ehrenamtlich tätig gilt, wer ohne Absicht auf Entgelt eine Aufgabe übernimmt, die dem Gemeinwohl dient. Denn wenn du dich ehrenamtlich engagierst, übernimmst du Verantwortung und leistest einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft ‒ gelebte Demokratie also. Es gibt aber noch mehr Gründe für einen ehrenamtlichen Job oder Dienst.
Wir zeigen dir, was du bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Nebenbeschäftigung beachten musst.
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Wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst, zählt jede weitere Beschäftigung neben deinem Hauptberuf als Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit. Ob du dabei entlohnt wirst oder nicht, spielt keine Rolle. Somit ist grundsätzlich auch ein Ehrenamt wie eine Nebentätigkeit zu behandeln. Du solltest also deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber über die ehrenamtliche Nebenbeschäftigung informieren, allerdings benötigst du keine Genehmigung deines Jobs.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hatten im Januar 2023 rund 3,23 Millionen Menschen eine Nebenbeschäftigung.
Wenn du aus deiner Nebentätigkeit Einkommen erzielst, muss dieses zusätzlich zu deinem Hauptverdienst versteuert werden. Das gilt umgangssprachlich als Zuverdienst oder Nebenverdienst. Aber auch ehrenamtliche oder unentgeltliche Tätigkeiten können ohne große Abgrenzung als Nebenjob gewertet werden. In diesem Fall kommen dieselben rechtlichen Regelungen wie bei entgeltlichen Nebentätigkeiten zur Anwendung.
Hast du schon mal etwas von ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Ehrenämter gehört? Laut Definition bedeutet das, sich freiwillig und meistens ohne Entgelte zu engagieren. Das geht in einer Organisation, einem Verein oder auch ganz ohne. Die Aufnahme einer unentgeltlichen Tätigkeit für das Gemeinwohl ist nicht nur eine ehrenwerte Sache, sondern ermöglicht dir auch, deine Fähigkeiten auszuleben und neue soziale Kontakte zu knüpfen.
Entdecke die Vielfalt der ehrenamtlichen Tätigkeiten, bei denen du dich sogar online für die gute Sache engagieren kannst.
Mit Lern-Fair hast du die Möglichkeit, dich ganz einfach neben deiner Hauptbeschäftigung online zu engagieren. Als Teil der kostenfreien Online-Lernunterstützung hilfst du bildungsbenachteiligten Schüler:innen dabei, ihre Bildungsziele zu erreichen und gemeinsam Erfolge zu feiern. Alles, was du dazu brauchst, ist einen Internetanschluss und mindestens 60 Minuten Zeit pro Woche.
Das Beste: Das digitale Ehrenamt bei Lern-Fair ist flexibel, sodass du neben dem Studium oder der Arbeit dich für Bildungschancen ist Deutschland einsetzen kannst. Du musst nicht einmal hier leben, um Schüler:innen zu helfen. Denn unsere Online-Nachhilfe ist vollständig remote und ortsunabhängig.
Nutze also die Möglichkeit, als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter neben deinem Hauptberuf dein Karma-Konto zu füllen und etwas für Bildungsgerechtigkeit zu unternehmen. Bei Lern-Fair findest du eine Nebentätigkeit mit Herz.
Ehrenamtliche Tätigkeiten ermöglichen nicht nur, Gutes zu tun und sich für die Allgemeinheit einzusetzen, sondern können auch als Nebenjob ausgeübt werden. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden sich dafür, neben ihrer Haupttätigkeit ehrenamtlich aktiv zu sein.
Beim Thema "Freiwilliges Engagement als Nebenjob" denken wir zunächst vielleicht an die Freiwillige Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Wasserrettung. Die stehen im täglichen Scheinwerferlicht und verdienen dafür unseren Dank und Respekt. Doch es gibt auch ehrenamtliche Nebentätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die eher im Hintergrund stattfinden, aber ebenso ehrenwert sind. Denn es gibt viele weitere Möglichkeiten, etwas Gutes für die Gemeinschaft zu tun. Diese ehrenamtlichen Nebenjobs und Dienste sind ideal als Ergänzung zur Haupttätigkeit:
Eine Nebentätigkeit bei einer Organisation sowie einem Verein wird von Staat und Politik hochgeschätzt. Viele Länder wie auch der Bund unterstützen daher die freiwillige Arbeitskraft ideell und materiell. Ehrenamtliche Nebenjobs genießen so diese Vorteile:
Bei Lern-Fair findest du als freiwillige:r Helfer:in den perfekten Nebenjob. Aus guten Gründen. Denn in unserer Online-Schule hast du die Möglichkeit, dich für Bildungsgerechtigkeit einzusetzen und dabei einen echten Unterschied zu machen. Kurz: Wir brauchen dich!
Wenn du findest, dass alle Schüler:innen in Deutschland dieselben Chancen haben sollen, dann bist du bei uns herzlich willkommen. In unserer Job-Börse findest du Nebentätigkeiten, um gemeinsam Bildungsziele zu erreichen und Bildungserfolg zu feiern.
Da ist noch eine Frage zum Ehrenamt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag oder zur Regelung als Nebentätigkeit? In unseren FAQs findest du mehr Informationen zu unserem Verein und zur ehrenamtlichen Arbeit.
Ansonsten kannst du uns auch gerne schreiben. Wir freuen uns, von dir zu hören!
Auch bei einer ehrenamtlichen Nebentätigkeit zur eigentlichen Hauptbeschäftigung im Unternehmen sind ein paar Pflichten zu beachten:
Grundsätzlich gilt, dass du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht hast, eine ehrenamtliche Nebenbeschäftigung auszuüben. Die Erlaubnis oder Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers brauchst du also oft nicht. Du solltest jedoch darauf achten, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nicht mit Ihrer Haupttätigkeit oder den Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin kollidieren. Oft stehen im Hauptarbeitsvertrag auch Regelungen zu Nebentätigkeiten.
Im Allgemeinen darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebenbeschäftigung nicht verbieten, auch wenn die Klausel des Arbeitsvertrages das vorgibt ‒ Stichwort Berufsfreiheit.
Die Anzahl der Stunden, die du für eine ehrenamtliche Nebentätigkeit aufwenden darfst, hängt von verschiedenen Faktoren wie deinem Arbeitsvertrag, den arbeitsrechtlichen Bestimmungen deines Landes und den Anforderungen der ehrenamtlichen Tätigkeit ab.
Im Allgemeinen solltest du als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter darauf achten, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nicht die Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beeinträchtigt und die Arbeitszeit beim eigentlichen Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin erfüllt wird. Es ist daher ratsam, deine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Umfang und einer Art auszuüben, bei der du noch genug Zeit für Ruhe und Erholung hast.
Grundsätzlich ist eine Anzeige immer ratsam, wenn du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gleichzeitig auch eine Hauptbeschäftigung hast. Unter Umständen ist auch eine Klausel in deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Eine solche Anzeigepflicht der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers gilt auch, wenn die Nebentätigkeit ohne Entgelt ausgeübt wird.
Hast du dazu noch eine Frage oder bist unsicher, ob eine Anzeigepflicht besteht, solltest du am besten ein den Arbeitsvertrag schauen oder die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Landes überprüfen.
Nein, ein generelles Nebentätigkeitsverbot ist unzulässig. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres verbieten oder beschränken. Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung sollte aber auf der anderen Seite deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen.
Wenn deine Nebentätigkeit jedoch in Konflikt mit den Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin steht oder die Leistung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin beeinträchtigt, sieht das anders aus. Damm hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin möglicherweise das Recht, die Genehmigung deiner Nebentätigkeit zu verweigern oder sie einzuschränken.
Ja, es gibt zahlreiche Möglichkeiten für engagierte Menschen, weltweit sinnvolle und flexible ehrenamtliche Tätigkeiten zu finden. Diese Tätigkeiten werden in der Regel als unentgeltliches soziales Engagement definiert und bieten eine Fülle von Erfahrungen.
Allerdings solltest du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit der Hauptarbeitgeberin oder dem Hauptarbeitgeber abklären, in welchem Rahmen die ehrenamtliche Tätigkeit stattfindet. Planst du ein paar Wochen, brauchst du nur die Zustimmung für einen Urlaub über die Dauer deines Ehrenamts.
Unser Artikel dient nur zu unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Art und ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und möglicher Konsequenzen. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen und Vorschriften solltest du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einen Rechtsbeistand aufsuchen.
Wir suchen nach Helfer:innen, die sich für mehr Bildungsgerechtigkeit einsetzen.